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Grundversorgung für
Strom und Gas Österreich

Die Situation – Steigende Energiepreise

Die Preise für Energie steigen immer wieder sprunghaft an. Der Großhandelspreis für Strom hat seit letztem Jahr um 191,2% zugelegt. Der Großhandelspreis für Gas war kurzzeitig um 376,5% höher als im Vorjahr (09/22), und hat sich nunmehr auf das Niveau des Vorjahres eingependelt (Stand 04/2023, ÖSPI, ÖGPI). Österreichs Energieversorger geben die Preissteigerungen an die Endkunden weiter oder reagieren mit außerordentlichen Kündigungen auf die veränderte Marktsituation.

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Während sich Bestandskunden „lediglich“ mit Tariferhöhungen abfinden müssen, schiessen die Tarife für Neuanmeldungen in Hochpreisphasen massiv in die Höhe. So belieferte beispielsweise Energie Graz ihre Bestandskunden um ca. 15ct/kWh, während Neukunden derzeit mit rund 70ct/kWh rechnen müssen (Arbeitspreis Strom brutto; Stand 09/2022). Menschen, die in diesem Zeitraum den Wohnort wechselten, waren momentan mit einer Verdoppelung der Stromkosten konfrontiert. Beim Bezug von Gas verhielt es sich ähnlich. In manchen Bundesländern stellte sich die Situation sogar noch drastischer dar.

Die von der Regierung gesetzten Maßnahmen, wie der Energiekostenausgleich oder die Streichung der Ökostromförderbeträge bzw. der Erdgasabgabe, reduzieren den gestiegenen Kostendruck nur marginal bzw. verpuffen angesichts der weiter zunehmenden Preise. Für uns Endkunden bedeutet dies horrende Mehrkosten, die längst nicht nur einkommensschwache Schichten in Bedrängnis bringen. Härtefälle fallen vollends durch den Rost.

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Unsere Lösung – Die Grundversorgung

Die Grundversorgung bietet seit dem Jahr 2010 eine rechtlich verbindliche Maßnahme, die es einem großen Teil der österreichischen Energiekund:innen auch in der momentanen Situation ermöglicht, günstiger Energie zu beziehen. Uns verwundert, dass weder seitens der Regierung, noch der Regulierungsbehörde E-Control oder den Medien, auf diese Möglichkeit hingewiesen wird (ElWOG §77; GWG §124).

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Die Grundversorgung verpflichtet Energieversorger dazu, Haushaltskunden und Kleinunternehmen zu einem Tarif zu beliefern, der nicht höher sein darf “als jener Tarif, zu dem die größte Anzahl ihrer Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG sind, versorgt werden“. Obwohl der Gesetzgeber als Voraussetzung vermerkt, dass sich Kund:innen lediglich explizit darauf berufen müssen die Grundversorgung in Anspruch nehmen zu wollen, warten in der Umsetzung einige Tücken. So ist damit zu rechnen, dass Netz und Energie getrennt verrechnet werden, und der Energieversorger eine einmalige Vorleistung in Höhe eines monatlichen Teilzahlungsbetrags in Rechnung stellt. Entsteht kein Zahlungsverzug, wird diese Vorleistung nach sechs Monaten refundiert. Bei Stromanlagen ist die Grundversorgung zudem bundesländerspezifisch festgeschrieben. Für Gas ist die Grundversorgung gemäß GWG § 124 bundesweit geregelt.

ENERGO macht den Grundversorgungstarif nun allgemein zugänglich und kümmert sich um die Durchsetzung der Kundeninteressen. Nach ausführlicher Recherche wurde ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, welches bestätigt, dass die Grundversorgung bei Strom prinzipiell allen Haushaltskunden und Kleinunternehmen in der Stmk, in OÖ, und Tirol, zur Verfügung steht, bei Gas österreichweit. Bei den alteingesessenen Energielieferanten, die sich zu großen Teilen im öffentlichen Besitz befinden, liegt der Tarif der Grundversorgung weit unter den Preisen, die derzeit im Falle einer Neuanmeldung, einer Vertragskündigung oder einem der derzeit angebotenen Flex-/Floattarifen zum Tragen kommen.

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Gerne unterstützen wir Sie dabei den Grundversorgungstarif in Anspruch zu nehmen.

 

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Preisbeispiele bei Grundversorgung Strom

BEI UMZUG

Energie AG OÖ: 37,8ct/kWh
Grundversorgung: ~28ct/kWh

Ersparnis in OÖ
EUR 340,- pro Jahr
(Angaben: 3500 kWh Stromverbrauch; brutto; exkl. Netz und Abgaben; Stand 30.03.2023)

BEI PREISANHEBUNG

Angebot EVN Optima Garant Natur 12: 31,8ct/kWh
Grundversorgung: ~28ct/kWh


Ersparnis zum angebotenen
Tarif von EVN

EUR 133,- pro Jahr
(Angaben: 3500 kWh Stromverbrauch; brutto; exkl. Netz und Abgaben; Quelle: derstandard.at; Stand 30.03.2023)

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FAQ

Was ändert sich für mich in der Grundversorgung?

In der Belieferung über den Tarif der Grundversorgung werden Energiepreis und Netzgebühren getrennt abgerechnet. Das bedeutet, Sie bekommen für die Dauer der Inanspruchnahme zwei Abrechnungen und müssen zwei monatliche Teilbeträge bezahlen. Einmal an den Netzbetreiber und einmal an den Energielieferanten. Eventuell hatten Sie bis jetzt eine Sammelrechnung in der beide Positionen gemeinsam zur Abrechnung gekommen sind.

Auch sind der Energielieferant, sowie der Netzbetreiber, berechtigt eine Sicherheitsleistung in Höhe eines Monatsbetrages zu verlangen (bei Kleinunternehmen sind es drei Monatsbeträge). Diesen Betrag bekommen Sie allerdings nach sechs Monaten wieder zurück – vorausgesetzt Sie geraten in dieser Zeit nicht in Zahlungsrückstand. Die Änderungen sind also gering im Vergleich mit der finanziellen Benachteiligung, welcher Sie im Falle eines neuen Vertragsabschlusses in der aktuellen Situation ausgesetzt sind, falls Sie umziehen, einziehen oder von Ihrem Lieferanten gekündigt wurden und nun einem wesentlich höheren Preis zustimmen sollen.

Wieviel kann ich mir ersparen?

Bei neuen Vertragsabschlüssen im Bundesland Oberösterreich wird Ihnen aktuell von der Energie Oberösterreich AG ein Preis von 37,80ct je kWh Strom angeboten. In der Steiermark bietet die Energie Graz derzeit nur Flex-Tarife an. Bei einer Anmeldung bei der TIWAG in Tirol werden derzeit rund 46ct je kWh fällig (Quelle: Webseiten der Anbieter; Stand 30.03.2023).

Die Preise der Grundversorgung variieren von Lieferant zu Lieferant. Deswegen ist es wichtig den richtigen Lieferanten auszuwählen. Zur Grundversorgung verpflichtet ist nämlich jeder Lieferant, der Kund:innen im jeweiligen Netzgebiet beliefert. Hier kommt also eine Vielzahl von bis zu 100 Lieferanten in Frage. Neben dem Preis der Grundversorgung spielen auch die Größe, die Eigentumsverhältnisse und die gesellschaftlichen Verflechtungen eine Rolle. Unter Berücksichtigung der genannten Faktoren kann aktuell von einem Grundversorgungspreis in der Höhe von brutto ca. 28ct je kWh ausgegangen werden. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 3.500kWh liegt die Differenz zwischen den oben genannten Angeboten und der Grundversorgung also zwischen € 340 bzw. € 630 pro Jahr.

Der Energiepreis in der Grundversorgung ist von Lieferant zu Lieferant unterschiedlich. Dieser berechnet sich aus dem Durchschnittspreis der vom Lieferanten belieferten Bestandskunden bzw. dem Preis der größten Kundengruppe.

Wer hat ein Recht auf Grundversorgung?

Das Recht auf Grundversorgung ist bei Strom in Österreich Sache der einzelnen Bundesländer. Diese haben das vom Bund vorgegebene Gesetz übernommen, in Teilbereichen abgeändert und verabschiedet. Kunden in der Steiermark, in Oberösterreich und in Tirol haben ein uneingeschränktes Recht auf Grundversorgung.

Eine etwaige notwendige Schutzbedürftigkeit der Kunden z.B. ausstehende Zahlungen beim Lieferanten, eine drohende Abschaltung, oder ähnliches, wurden nicht in den Gesetzestext aufgenommen und dürfen seitens des Lieferanten nicht geprüft werden.

Unter Einhaltung gewisser Formvorschriften haben also alle Konsumenten und Kleinunternehmen der oben genannten Bundesländer das Recht auf Grundversorgung – uneingeschränkt. In den anderen sechs österreichischen Bundesländern ist das Recht auf Grundversorgung an zusätzliche, unterschiedliche Bedingungen geknüpft. Hier können wir derzeit leider nichts unternehmen.

Ist die Grundversorgung für mich sinnvoll?

Die Inanspruchnahme der Grundversorgung ist für Sie nur sinnvoll, wenn Sie gerade umziehen, neu einziehen bzw. von ihrem bestehenden Lieferanten gekündigt wurden, und Ihnen der Lieferant ein neues, wesentlich höheres Energiepreisangebot macht. "Wesentlich höher" heißt, dass sich die Preise an den Konditionen orientieren, welche Ihnen derzeit bei Neuabschluss zu aktuellen Marktpreisen zur Verfügung stehen.

Weiters besteht nur in den Bundesländern Steiermark, Oberösterreich und Tirol das uneingeschränkte Recht auf Grundversorgung. Befindet sich ihre Anlage in einem der sechs anderen Bundesländer können wir leider nichts für Sie tun.

Warum macht die ENERGO das?

Als Konsument:in hat man gegenüber den großen Energieversorgern oft das nachsehen. Mit den eigenen Anliegen wird man oft abgewimmelt, beschwichtigt oder gar im Dunklen belassen. Wir betreuen mehrere tausend Energieanlagen bei unterschiedlichsten Lieferanten und haben dadurch einen sehr guten Überblick über die Marktsituation, sowie die gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Wir sind nicht gerade begeistert von der momentanen Situation, in der Kund:innen, welche aktuell Neuverträge abschließen müssen, extrem benachteiligt sind. Seitens der Politik und der Regulierungsbehörde wird nicht auf die bestehenden Möglichkeiten, sowie den gesetzlich geschaffenen Rahmen, aufmerksam gemacht. Die vielen Kündigungen bestehender Verträge verschärfen diese Situation nochmals zusätzlich, und die Gruppe der betroffenen Energiekund:innen wird zunehemend grösser. Aus unserer Perspektive handelt sich hierbei nicht mehr um Einzelfälle.

Wir sehen uns als Unterstützer der betroffenen Kundengruppen, die mit enormen Energiepreisen konfrontiert sind, und möchten den Konsument:innen und Kleinunternehmer:innen die Möglichkeit geben, den gesetzlichen Rahmen zu nutzen, um einen Teil der aktuellen, finanziellen Belastung abzufangen.

Was leistet ENERGO in Bezug auf die Grundversorgung?

Nach übermitteltem Anfrageformular melden wir uns telefonisch bei Ihnen, um abzuklären, ob Sie ein Recht auf Grundversorgung haben, und ob sich ein Wechseln in Ihrer aktuellen Tarifsituation auszahlt. Sollten Sie aktuell einen Neuvertrag abschließen müssen, rechnet sich die Anmeldung in die Grundversorgung auf jeden Fall.

Wir stimmen uns darüber ab, welche Daten bzw. Unterlagen wir von Ihnen benötigen. Im Anschluss wählen wir den Lieferanten für die Grundversorgung aus und führen Ihre Anmeldung durch. Abschließend leiten wir Ihnen die Belieferungsbestätigung des Lieferanten weiter.

Sollten Sie darüber hinaus Mitglied unseres Energiepools werden wollen, um zukünftig von unseren Leistungen zu profitieren, würden wir uns sehr freuen.

Unser Angebot umfasst:

Wir richten für Sie ein eigenes Mailkonto bei uns ein und senden Ihnen die für Sie relevanten Informationen, wie die Höhe der Teilzahlungsbeträge, zu. Zukünftige Rechnungen werden von Lieferanten und Netzbetreiber direkt an uns gesendet, von uns kontrolliert, und an Sie weitergeleitet. Wir monitoren laufend den Energiemarkt und werden Ihre Lieferverträge einmal jährlich wechseln – vorausgesetzt es gibt günstigere Angebote.

Für den einmaligen Wechsel in die Grundversorgung dürfen wir Ihnen nach erfolgtem Wechsel EUR 30,- brutto und nach erhaltener Belieferungsbestätigung des Lieferanten weitere EUR 20,- brutto in Rechnung stellen (gesamt also EUR 50,- brutto) – SEPA Mandat vorausgesetzt.

Wenn Sie darüber hinaus, wie bereits tausende österreichische Haushalte, von unserer laufenden Betreuung profitieren möchten, haben Sie die Möglichkeit unserem Energiepool beizutreten. Hierfür wird ein jährliches, verbrauchsabhängiges Honorar in der Höhe von 0,9ct netto zuzüglich 20% Umsatzsteuer je verbrauchter Kilowattstunde Strom in Rechnung gestellt. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 3500 kWh kostet die laufende Betreuung also EUR 31,50 zzgl. 20% USt. pro Jahr. Bei Gas wird ein jährliches, verbrauchsabhängiges Honorar in der Höhe von 0,6ct netto zuzüglich 20% Umsatzsteuer je verbrauchter Kilowattstunde Gas in Rechnung gestellt. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 5000 kWh kostet die laufende Betreuung also EUR 30,- zzgl. 20% USt. pro Jahr.

Lassen Sie sich von ENERGO gegenüber den Energielieferanten vertreten und sparen Sie Geld durch laufende, automatische Wechsel von Energielieferverträgen.

Erleiden die Lieferanten einen wirtschaftlichen Schaden durch die Grundversorgung?

NEIN! Zwar ist es richtig, dass der Lieferant beim Abschluss eines Neuvertrages in der Grundversorgung aufgrund der aktuellen Marktlage die Energie zu einem teureren Preis beschaffen muss, als er diese an Sie verrechnen kann. Da sich der Preis der Grundversorgung jedoch immer am Schnitt des Preises der bereits versorgten Kunden orientiert, hat der Lieferant die Möglichkeit die bestehenden Tarife anzuheben und einen wirtschaftlichen Nachteil abzuwenden. Da der Anteil an Neukunden durch Umzüge und Vertragskündigungen sehr gering ist, und wir dafür Sorge tragen, dass die Kunden auf mehrere große Lieferanten aufgeteilt werden, fällt der Unterschied nur marginal ins Gewicht.

Darüber hinaus erwirtschaften Schwester- und Tochtergesellschaften der von uns ins Auge gefassten Lieferanten aktuell Milliardenbeträge aus dem Verkauf von Strom aus nachhaltigen Quellen wie Sonne, Wind und Wasser. Wir gehen nicht davon aus, dass es hier überhaupt zu Anpassungen kommen wird. Der Grund: Anstand und Solidarität.

Die Hilfe für die Kund:innen, die in Neuverträgen um ihre Existenz fürchten müssen, steht hier ganz klar im Vordergrund.